Art. 10 KI-Verordnung kommentiert: Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten, Bias-Untersuchung und die Ausnahme für besondere Datenkategorien.
Art. 2 KI-Verordnung kommentiert: die sieben Adressatengruppen, die extraterritoriale Reichweite über den Marktauswirkungstest und die zwölf Ausnahmetatbestände von Militär bis Open Source.
Art. 8 KI-Verordnung: die Scharniernorm zwischen Einstufung und Pflichtenkatalog – Verhältnis zu sektoralem Produktrecht, Integrationsoption bei Doppelprüfung.
Art. 9 KI-Verordnung kommentiert: das Risikomanagement-System als kontinuierlicher, iterativer Prozess über den gesamten Lebenszyklus — Tatbestand, Erwägungsgründe, Praxis.
Art. 5 KI-Verordnung kommentiert: die acht verbotenen KI-Praktiken, ihre Tatbestände, die Ausnahmen bei biometrischer Echtzeit-Identifizierung und die Abgrenzung zum Hochrisiko-Regime.